Ja. Wenn Sie Amazon erlauben, Waren in einem Land zu lagern, in dem Sie nicht ansässig sind, entsteht in diesem Land eine Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung.
Nach den EU-Mehrwertsteuervorschriften gilt die Lagerung von Waren in einem anderen Mitgliedstaat als steuerpflichtiger Vorgang, auch wenn Sie dort keine direkten Verkäufe tätigen. Das bedeutet, dass Sie eine lokale Umsatzsteuernummer beantragen müssen, sobald Waren in diesem Land gelagert werden.
Beispiel: Verlagerung von Waren von Italien nach Polen
Wenn Ihr Unternehmen in Italien ansässig ist und Sie Amazon erlauben, Waren nach Polen zu verlagern:
- Sie müssen eine innergemeinschaftliche Lieferung in Italien melden.
- Sie müssen einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Polen melden.
Aus diesem Grund benötigen Sie eine polnische Umsatzsteuernummer. Wenn Sie jedoch noch keine polnische Umsatzsteuernummer haben, können Sie Ihre Meldepflichten für diese Warenbewegungen nicht erfüllen.
Wie überprüfen Sie Ihre Amazon-Lagerungseinstellungen?
Um die Länder zu überprüfen oder zu ändern, in denen Amazon Ihre Waren lagern darf:
- Gehen Sie zu Einstellungen (Zahnradsymbol) > Versand durch Amazon
- Suchen Sie den Abschnitt Lagerung von Waren aktivieren
- Klicken Sie auf Bearbeiten und entfernen Sie Polen oder andere unbeabsichtigte Länder aus der Liste.
Im vorherigen Beispiel: Wenn Sie Polen oder ein anderes Land versehentlich als Lagerort aktiviert haben (über Ihre Amazon-Einstellungen) und dort nicht verkaufen möchten, sollten Sie die Lagerberechtigung für Polen sofort deaktivieren. Wenn Sie dies nicht tun, riskieren Sie, dass Ihr Amazon-Verkäuferkonto aufgrund nicht gemeldeter Umsatzsteuerpflichten gesperrt wird.
Andernfalls kann Marosa Sie bei der Beantragung einer Umsatzsteuerregistrierung in den Ländern unterstützen, in denen Sie handeln möchten.
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