Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle steuerpflichtigen Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums in einem Land durchgeführt wurden. Wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Transaktionen durchgeführt wurden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Frist für die Einreichung der periodischen Mehrwertsteuererklärungen in Österreich ist der 15. Tag des zweiten auf den Berichtszeitraum folgenden Monats. Die Mehrwertsteuererklärungen können je nach Umsatz des Steuerpflichtigen und Entscheidung des Finanzamts monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden.
Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist in der Regel auf den nächsten Arbeitstag.
Wenn Ihre österreichische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, ist die Mehrwertsteuer bis zum gleichen Termin zu zahlen wie die Einreichung der Erklärung. Mehrwertsteuerzahlungen in Österreich erfolgen per Banküberweisung an das zuständige Finanzamt. Dabei ist es wichtig, in jeder Periode die korrekte Zahlungsreferenz anzugeben, einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Berichtszeitraums. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt Ihre österreichische Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, können Sie in der Regel entscheiden, ob dieses Guthaben auf den nächsten Berichtszeitraum vorgetragen oder eine Mehrwertsteuererstattung beantragt werden soll. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen weitere Informationen zur Verfügung und weist Sie auf die Schritte hin, die zu befolgen sind, falls Sie eine Mehrwertsteuererstattung beantragen möchten.
Mehrwertsteuerpflichtige in Österreich müssen zusätzlich eine jährliche Mehrwertsteuererklärung einreichen, die eine zusammenfassende Erklärung für das gesamte Jahr darstellt. Die Einreichungsfrist für die jährliche Mehrwertsteuererklärung hängt von der Art der Einreichung ab:
- Einreichung in Papierform: bis zum 30. April des Folgejahres
- Elektronische Einreichung: bis zum 30. Juni des Folgejahres
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuererklärungen in Österreich“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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