Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine steuerpflichtigen Aktivitäten stattfinden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Fristen für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Spanien variieren je nach Umsatz des Steuerpflichtigen und Berichtsfrequenz:
- Monatliche Einreichung: bis zum 30. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
- Vierteljährliche Einreichung: bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Sowohl für monatliche als auch für vierteljährliche Einreicher kann die Mehrwertsteuererklärung für Dezember bzw. das vierte Quartal bis zum 30. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich automatisch auf den nächsten Werktag.
Zusätzlich müssen alle Steuerpflichtigen eine jährliche Mehrwertsteuererklärung bis zum 30. Januar des Folgejahres einreichen, auch wenn während des Jahres keine Transaktionen gemeldet wurden.
Wenn Ihre spanische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Zahlung bis zum gleichen Termin erfolgen wie die Einreichung der Erklärung. In Spanien werden drei Zahlungsmethoden für Mehrwertsteuerzahlungen akzeptiert:
- Verwendung eines NRC-Codes (Número de Referencia Completo),
- Banküberweisung von einem ausländischen Bankkonto oder
- Lastschrift über ein spanisches Bankkonto.
Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, können Mehrwertsteuererstattungen in der Regel nur mit der Mehrwertsteuererklärung für das vierte Quartal beantragt werden, es sei denn, das Unternehmen ist im monatlichen Erstattungsverfahren REDEME registriert. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen weitere Informationen zur Verfügung und weist Sie auf die Schritte hin, die zu befolgen sind, falls Sie eine Mehrwertsteuererstattung beantragen möchten.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuererklärungen in Spanien“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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