Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine steuerpflichtigen Transaktionen stattfinden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
In Slowenien hängt die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung davon ab, ob eine ZM (Zusammenfassende Meldung / European Sales Listing für innergemeinschaftliche Umsätze) einzureichen ist:
- Wenn keine ZM einzureichen ist: Frist bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats.
- Wenn eine ZM für den betreffenden Zeitraum einzureichen ist: Frist bis zum 20. Tag des Folgemonats.
Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Arbeitstag. In Slowenien besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Wenn Ihre slowenische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Zahlung am selben Tag erfolgen wie die Einreichung der Erklärung. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben – zum Beispiel wenn die Vorsteuer (aus Einkäufen) die Umsatzsteuer (aus Verkäufen) übersteigt –, kann das resultierende Mehrwertsteuerguthaben entweder auf zukünftige Mehrwertsteuerschulden vorgetragen oder zur Erstattung beantragt werden. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen weitere Informationen zur Verfügung und weist Sie auf die Schritte hin, die zu befolgen sind, falls Sie eine Mehrwertsteuererstattung beantragen möchten.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Slowenien“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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