Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Selbst wenn keine steuerpflichtigen Transaktionen stattfinden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden. Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine steuerpflichtigen Transaktionen stattfinden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Frist für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Malta ist der 15. Tag des zweiten auf den Berichtszeitraum folgenden Monats. Unabhängig davon, ob die Mehrwertsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich eingereicht wird, wird bei Online-Einreichung eine zusätzliche Fristverlängerung von 7 Tagen sowohl für die Einreichung als auch für die Zahlung der Mehrwertsteuer gewährt.
In Malta besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Wenn Ihre Umsatzsteuererklärung eine Zahlungsverpflichtung zur Folge hat, gilt für die Zahlung der Umsatzsteuer und die Abgabe der Umsatzsteuererklärung dieselbe Frist. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, wobei der Steuerpflichtige für jeden Berichtszeitraum eine spezifische Zahlungsreferenz aus dem Online-System der maltesischen Steuerbehörde abrufen muss. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, kann der Überschuss an Vorsteuer entweder auf den nächsten Berichtszeitraum vorgetragen oder direkt in der Mehrwertsteuererklärung zur Erstattung beantragt werden. Das Mehrwertsteuerguthaben wird in der Regel innerhalb von fünf Monaten ab der Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuererklärung erstattet. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Steuerpflichtige seine Bankverbindung den maltesischen Steuerbehörden mitteilt. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Malta“.
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