Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn in einem bestimmten Zeitraum keine steuerpflichtigen Aktivitäten durchgeführt werden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
In Litauen ist zu beachten, dass Mehrwertsteuererklärungen und Kontrollmeldungen (Journal- bzw. Ledger-Erklärungen) getrennt eingereicht werden und unterschiedlichen Fristen unterliegen:
- Kontrollmeldungen (Ledger Returns): fällig bis zum 20. Tag des Folgemonats.
- Mehrwertsteuererklärungen: fällig bis zum 25. Tag des Folgemonats (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich).
In bestimmten Fällen, in denen eine Berichtigung der abzugsfähigen Vorsteuer erforderlich ist, muss eine jährliche Mehrwertsteuererklärung bis zum 1. Oktober des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.
Wenn Ihre litauische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Mehrwertsteuer bis zur gleichen Frist gezahlt werden wie die Einreichung der Erklärung. Mehrwertsteuerzahlungen erfolgen per Banküberweisung; eine korrekte und fristgerechte Zahlung ist erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Sanktionen zu vermeiden. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, kann der Überschuss an Vorsteuer entweder auf den nächsten Berichtszeitraum vorgetragen oder direkt in der Mehrwertsteuererklärung zur Erstattung beantragt werden, vorbehaltlich einer Prüfung durch die litauischen Steuerbehörden. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Litauen“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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