Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine steuerpflichtigen Transaktionen stattfinden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden. In Rumänien müssen Mehrwertsteuererklärungen und Journalerklärungen (Kontrollmeldungen / Control Statements) als separate Formulare eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung in Rumänien ist der 25. Tag des Folgemonats, unabhängig davon, ob die Meldung monatlich oder vierteljährlich erfolgt.
Während Mehrwertsteuererklärungen früher fällig sind, müssen die Journalerklärungen bis zum 30. Tag des Folgemonats eingereicht werden. Fällt eine Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Arbeitstag.
In Rumänien besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Wenn Ihre rumänische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Mehrwertsteuer bis zur gleichen Frist wie die Einreichung gezahlt werden, d. h. bis zum 25. Tag des Folgemonats. Mehrwertsteuerzahlungen erfolgen per Banküberweisung, wobei Steuerpflichtige auf eine korrekte Zahlungsreferenz und eine fristgerechte Ausführung achten müssen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben und übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, stellt die Differenz ein Mehrwertsteuerguthaben dar. Dieses Guthaben kann entweder auf zukünftige Mehrwertsteuerschulden vorgetragen oder zur Erstattung beantragt werden. Der Steuerpflichtige muss seine Präferenz in der Mehrwertsteuererklärung angeben; der Erstattungsantrag unterliegt einer Prüfung durch die rumänischen Steuerbehörden. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen weitere Informationen zur Verfügung und weist Sie auf die Schritte hin, die zu befolgen sind, falls Sie eine Mehrwertsteuererstattung beantragen möchten.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuererklärungen in Rumänien“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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