Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle steuerpflichtigen Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums in einem Land durchgeführt wurden. Wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Transaktionen durchgeführt wurden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Fristen für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Belgien variieren je nach Meldefrequenz:
- Monatliche Einreichung: bis zum 20. Tag des Folgemonats
- Vierteljährliche Einreichung: bis zum 25. Tag des Folgemonats
Wenn Ihre belgische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, ist die Mehrwertsteuer bis zum gleichen Termin zu zahlen wie die Einreichung der Erklärung – ausgenommen bestimmte Fristverlängerungen während der Sommerferien. Mehrwertsteuerzahlungen in Belgien erfolgen per Banküberweisung. Dabei ist es wichtig, als Zahlungsreferenz Ihre persönliche Referenznummer anzugeben, die sich aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einer individuellen Referenznummer zusammensetzt – auch bekannt als strukturierte Mitteilung (communication structurée) auf Französisch –, die Sie bei der Mehrwertsteuerregistrierung in Belgien erhalten haben (diese kann auf der offiziellen Website der belgischen Steuerbehörden überprüft werden). Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen einschließlich der korrekten Zahlungsreferenz zur Verfügung.
Ergibt Ihre belgische Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, können Sie in der Regel zwischen dem Vortrag des Guthabens auf den nächsten Berichtszeitraum oder der Beantragung einer Mehrwertsteuererstattung wählen. Bei der Beantragung einer Erstattung über die Mehrwertsteuererklärung ist zu beachten, dass nur das Guthaben des aktuellen Berichtszeitraums berücksichtigt wird; Mehrwertsteuerguthaben aus früheren Zeiträumen werden nicht in den Erstattungsantrag einbezogen. Wird bei der Einreichung der Erklärung das Erstattungsfeld nicht angekreuzt, wird das Mehrwertsteuerguthaben stattdessen auf Ihr Verrechnungskonto übertragen. Dieses Guthaben kann zur Verrechnung mit zukünftigen Mehrwertsteuerschulden verwendet werden oder – sofern der Betrag 50 EUR übersteigt – kann eine teilweise oder vollständige Erstattung von diesem Konto beantragt werden. Sollten Sie sich für die Beantragung einer Mehrwertsteuererstattung entscheiden, stellt Ihnen Ihr Marosa-Team die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerpflichtige in Belgien müssen unter Umständen zusätzlich eine jährliche Zusammenfassende Meldung (Annual Sales Listing) einreichen. Diese Meldepflicht besteht bis zum 31. März des Folgejahres. Im Falle einer Abmeldung besteht jedoch eine Frist von drei Monaten zur Einreichung der jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuererklärungen in Belgien“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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