Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle steuerpflichtigen Transaktionen melden müssen, die während des Berichtszeitraums in einem Land durchgeführt wurden. Wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Transaktionen durchgeführt wurden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Frist für die Einreichung der monatlichen Mehrwertsteuererklärungen in Bulgarien ist der 14. Tag des Folgemonats. Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Arbeitstag.
Wenn Ihre bulgarische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, ist die Mehrwertsteuer bis zum gleichen Termin zu zahlen wie die Einreichung der Erklärung. Mehrwertsteuerzahlungen in Bulgarien erfolgen per Banküberweisung. Dabei ist es wichtig, die bulgarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Verwendungszweck der Zahlung anzugeben. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt Ihre bulgarische Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, beginnt ein dreimonatiger Zeitraum, in dem das Mehrwertsteuerguthaben zunächst in den folgenden zwei Monaten vorgetragen wird. Besteht nach diesem Zweimonatszeitraum weiterhin ein erstattungsfähiger Mehrwertsteuerbetrag, wird dieser Betrag zusammen mit den in diesen zwei Monaten erklärten erstattungsfähigen Beträgen innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der letzten Mehrwertsteuererklärung effektiv erstattet. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Bulgarien“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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