Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle während des Berichtszeitraums durchgeführten Transaktionen melden müssen, die für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn in einem bestimmten Zeitraum keine steuerpflichtigen Aktivitäten ausgeführt werden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Fristen für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Deutschland hängen von der Meldefrequenz ab:
- Monatliche und vierteljährliche Einreichung: bis zum 10. Tag des Folgemonats
- Jährliche Einreichung: bis zum 31. Juli des Folgejahres
Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich automatisch auf den nächsten Arbeitstag. Zusätzlich können Steuerpflichtige in Deutschland eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen, wodurch sich die Abgabefrist auf den 10. Tag des zweiten auf den Berichtszeitraum folgenden Monats verlängert.
Wenn Ihre deutsche Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Mehrwertsteuer bis zur gleichen Frist gezahlt werden wie die Einreichung der Erklärung. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung, wobei jedes Finanzamt über ein eigenes Bankkonto verfügt. Die Steuerbehörden veröffentlichen die offiziellen IBAN-Daten der jeweiligen regionalen Finanzämter. Es ist wichtig, dass der Verwendungszweck der Zahlung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen enthält, damit das Finanzamt die Zahlung korrekt zuordnen kann. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, erstatten die deutschen Steuerbehörden die Mehrwertsteuer automatisch auf das bei der Umsatzsteuerregistrierung angegebene Bankkonto. Wurden die Bankdaten ursprünglich nicht übermittelt, können diese nachträglich durch eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Finanzamt angegeben werden. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Zusätzlich müssen Steuerpflichtige in Deutschland eine jährliche Mehrwertsteuererklärung einreichen, die als zusammenfassende Erklärung für das gesamte Jahr dient. Die Frist für die Einreichung der jährlichen Mehrwertsteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Deutschland“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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