Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle während des Berichtszeitraums durchgeführten Transaktionen melden müssen, die für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine steuerpflichtigen Transaktionen stattfinden, muss zur Einhaltung der griechischen Mehrwertsteuervorschriften dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
In Griechenland müssen Mehrwertsteuererklärungen bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats eingereicht werden – unabhängig davon, ob die Meldung monatlich oder vierteljährlich erfolgt.
In Griechenland besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Wenn Ihre griechische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, erfolgen Mehrwertsteuerzahlungen per Banküberweisung an die griechische Steuerbehörde. Hierbei ist eine spezifische Zahlungsreferenz zu verwenden, die nach Einreichung der Mehrwertsteuererklärung bereitgestellt wird. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, kann der Überschuss an Vorsteuer auf den nächsten Berichtszeitraum vorgetragen oder auf Antrag erstattet werden. Für die Beantragung einer Erstattung muss der entsprechende Abschnitt des Mehrwertsteuererklärungsformulars ausgefüllt werden, einschließlich der Angabe der Bankverbindung mit einer gültigen IBAN. Die korrekte Angabe der Bankdaten ist entscheidend, um Verzögerungen im Erstattungsverfahren zu vermeiden. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuererklärungen in Griechenland“.
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