Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle während des Berichtszeitraums durchgeführten Transaktionen melden müssen, die für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine Transaktionen stattgefunden haben, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden.
Fristen und Häufigkeit
Die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung in Kroatien ist der 20. Tag des Folgemonats, unabhängig davon, ob die Meldung monatlich oder vierteljährlich erfolgt.
In Kroatien besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Wenn Ihre kroatische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Mehrwertsteuer bis zum letzten Tag des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, wobei unbedingt auf eine fristgerechte Zahlung zu achten ist, um Strafzinsen oder Sanktionen zu vermeiden. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, kann der Überschuss an Vorsteuer entweder auf den nächsten Berichtszeitraum vorgetragen oder auf Antrag erstattet werden. Wird eine Erstattung beantragt, bearbeiten die kroatischen Steuerbehörden den Antrag in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Erklärung. Wird jedoch eine Steuerprüfung eingeleitet, verzögert sich der Erstattungszeitraum entsprechend. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Kroatien“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
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