Die Mehrwertsteuererklärung ist eine periodische Zusammenstellung, in der Steuerpflichtige alle während des Berichtszeitraums durchgeführten Transaktionen melden müssen, die für Mehrwertsteuerzwecke relevant sind. Auch wenn keine steuerpflichtigen Aktivitäten ausgeführt werden, muss dennoch eine Null-Mehrwertsteuererklärung eingereicht werden. In Ungarn ist es außerdem verpflichtend, die Kontrollmeldung (Journal-/Ledger-Report) gleichzeitig mit der Mehrwertsteuererklärung einzureichen.
Fristen und Häufigkeit
Die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen in Ungarn ist der 20. Tag des Folgemonats, unabhängig davon, ob die Meldung monatlich oder vierteljährlich erfolgt. Werden Mehrwertsteuererklärungen jährlich eingereicht, ist die Frist der 25. Februar des Folgejahres.
In Ungarn besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer separaten jährlichen Mehrwertsteuererklärung.
Wenn Ihre ungarische Mehrwertsteuererklärung zu einer Zahlungsverpflichtung führt, muss die Mehrwertsteuer bis zur gleichen Frist gezahlt werden wie die Einreichung der Erklärung. Mehrwertsteuerzahlungen erfolgen per Banküberweisung; eine fristgerechte Zahlung sowie die korrekte Angabe der Zahlungsreferenz sind entscheidend, um Probleme zu vermeiden. Marosa stellt Ihnen für jede Berichtsperiode, in der eine Mehrwertsteuerzahlung zu leisten ist, aktualisierte Zahlungsanweisungen zur Verfügung.
Ergibt die Mehrwertsteuererklärung ein Guthaben, kann der Überschuss an Vorsteuer entweder auf den nächsten Berichtszeitraum vorgetragen oder auf Antrag erstattet werden. Die Erstattung wird direkt über die Mehrwertsteuererklärung beantragt; zur Auszahlung muss die Bankverbindung des Steuerpflichtigen angegeben werden. Die ungarischen Steuerbehörden erstatten die Mehrwertsteuer nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Steuerpflichtige muss in Ungarn registriert sein und steuerpflichtige Umsätze ausführen.
- Das erstattungsfähige Mehrwertsteuerguthaben muss je nach Meldefrequenz folgende Mindestbeträge überschreiten:
- HUF 1.000.000 (ca. EUR 2.500) bei monatlicher Einreichung
- HUF 250.000 (ca. EUR 650) bei vierteljährlicher Einreichung
- HUF 50.000 (ca. EUR 130) bei jährlicher Einreichung
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Mehrwertsteuerguthaben auf zukünftige Mehrwertsteuerschulden vorgetragen. Ihr Marosa-Team stellt Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet Sie durch die notwendigen Schritte.
Mehrwertsteuerhandbuch
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mehrwertsteuerhandbuch „Mehrwertsteuer in Ungarn“.
Mehrwertsteuervorlagen
Unten finden Sie die verfügbaren Mehrwertsteuervorlagen in englischer Sprache.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.